Entwicklung · · Quelle: Religion News Service
KI im Job: US-Uni befreit Humanisten von der Nutzung
Die University of Kentucky hat dem Forschungsverwalter David Durman im September 2026 erlaubt, bei der Arbeit keine KI-Tools zu nutzen. Der Humanist berief sich auf das US-Recht zu religiösen Überzeugungen; laut American Humanist Association ist es der erste bekannte Fall dieser Art für einen Humanisten.

Was genau passiert ist
- Die Person: David Durman unterstützt an der Universität Forschende bei Förderanträgen. Gezwungen wurde er bisher nicht. Kollegen und Leitung hatten KI-Tools aber empfohlen, und er wollte für den Fall vorsorgen, dass daraus eine Pflicht wird.
- Die Rechtsgrundlage: Title VII, ein US-Bundesgesetz. Es verpflichtet Arbeitgeber, ernsthafte religiöse Überzeugungen zu berücksichtigen, solange das keine unzumutbare Belastung bedeutet.
- Der Umfang: Durman muss KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder Copilot nicht selbst nutzen. Meetings und Plattformen, in denen KI läuft, bleiben Teil seiner Arbeit.
- Das Verfahren: Der Fall wurde ohne Gericht geklärt.
Die Begründung
Durman argumentiert, moralisches Handeln hänge davon ab, den eigenen Kopf aktiv zu nutzen. Wer das Denken auslagere, schwäche auf Dauer diese Fähigkeit. Dazu nennt er Folgen für Arbeitsplätze und Umwelt sowie die Nutzung menschlicher Kreativität ohne Zustimmung.
Die Universität erklärte, sie prüfe solche Anträge einzeln. Hier habe sie eine Lösung gefunden, bei der er die wesentlichen Aufgaben seiner Stelle weiter erfüllen kann.
Einzelfall, aber ein Signal
Durman ist nicht der Erste: Im Mai bekam bereits die Softwareentwicklerin Erin Maus, eine Unitarierin, eine ähnliche Ausnahme. Fachleute weisen darauf hin, dass bloße Abneigung gegen eine Technik in den USA nicht reicht. Ob eine Überzeugung geschützt ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Fall betrifft US-Recht und lässt sich nicht einfach auf den DACH-Raum übertragen.
Was das für dich bedeutet
- Die Frage „Darf mein Arbeitgeber mich zur KI verpflichten?“ ist keine Theorie mehr. Sie landet gerade bei Personalabteilungen.
- Wenn deine Firma KI einführt, kläre vorab: Was ist Empfehlung, was ist Pflicht, und was passiert bei Einwänden?
- Der Fall gilt für die USA. Bei Fragen zu deiner eigenen Situation hilft nur eine Beratung im Einzelfall, zum Beispiel durch eine Fachanwältin oder den Betriebsrat.

Luigis Einordnung
Ich arbeite gern mit KI und stelle hier regelmäßig Tools vor. Trotzdem finde ich Durmans Argument nicht abwegig. Wer jede Überlegung abgibt, verlernt sie irgendwann. Das Thema hatten wir erst gestern: Eine Studie von Anthropic zeigte, wie stark KI-Agenten das Urteil von Fachleuten beeinflussen, oft ohne dass sie es merken. Für mich ist das kein Grund gegen KI, aber ein guter Grund, bewusst zu entscheiden, was man selbst durchdenkt.
Für Führungskräfte steckt die Lehre weniger im Recht als in der Einführung. Wer KI per Ansage verordnet, erzeugt Widerstand, oft auch bei guten Leuten. Mein Rat: Zeigt konkrete Aufgaben, bei denen KI hilft, macht den Nutzen sichtbar und lasst Raum für Einwände. Und schreibt auf, was freiwillig ist und was nicht. Dieses eine Blatt Papier spart später viele schwierige Gespräche.
Quelle
Religion News Service: Bericht über die Ausnahme für David Durman, 26. Oktober 2026
Weitere Quellen
- TechCrunch – Stellungnahme der Universität und Begründung
- heise online – Deutschsprachige Einordnung
- FindLaw – Umfang der Ausnahme und rechtlicher Rahmen (Title VII)
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Verantwortlich: Luigi Lugmayr.


