I4U.BUSINESS
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 6. November 2026. Wir möchten, dass alle Menschen i4u.business nutzen können – auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder mit anderen Hilfsmitteln.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle Seiten unter i4u.business auf Deutsch und Englisch, einschließlich KI-News, Tool-Seiten, Black-Friday-Seiten, KI-Briefing und Seiten für Unternehmen.
Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, die auch der europäischen Norm EN 301 549 zugrunde liegen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit WCAG 2.1 AA weitgehend vereinbar. Grundlage ist eine Prüfung aller Seiten am 6. November 2026 mit dem automatischen Prüfwerkzeug axe-core (Desktop- und Mobilansicht) und eine Sichtprüfung. Umgesetzt sind unter anderem:
- Textalternativen (Alt-Texte) für alle Bilder
- Seitensprache, eindeutige Überschriften und Seitentitel, Sprunglink zum Inhalt
- Bedienung vollständig mit der Tastatur, sichtbarer Fokus
- Formularfelder mit Beschriftung, Fehlermeldungen werden vorgelesen
- Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1 für Text, Links nicht nur über Farbe erkennbar
- Vergrößern bis 200 % und Darstellung ab 320 px Breite ohne waagerechtes Scrollen
- Reduzierte Animationen, wenn Ihr Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat
Jede neue oder geänderte Seite wird vor der Veröffentlichung automatisch auf Alt-Texte, Beschriftungen und Seitensprache geprüft.
Bekannte Einschränkungen
- Eingebettete YouTube-Videos der Tool-Anbieter stammen von Dritten. Untertitel hängen vom jeweiligen Video ab; wir verlinken jeweils den Anbieter und fassen den Inhalt im Text zusammen.
- Logos und Screenshots von Drittanbietern zeigen wir so, wie die Anbieter sie bereitstellen.
- Seiten der Anbieter, auf die unsere Affiliate-Links führen, liegen nicht in unserer Verantwortung.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), sind von den Anforderungen ausgenommen. Die I4U LLC ist ein solches Kleinstunternehmen; außerdem werden auf dieser Website keine Kaufverträge mit Verbrauchern geschlossen. Wir setzen die Anforderungen trotzdem freiwillig um.
Barriere melden
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@i4u.business oder über das Kontaktformular. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Marktüberwachung
Zuständig für die Überwachung des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
English version: Accessibility statement
