Entwicklung · · 2 Min. Lesezeit · Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Rechte von Verlagen verletzen
Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 3. November 2026 seine Schlussanträge im Fall Like Company gegen Google vorgelegt. Kern: Wenn ein KI-Chatbot Presseartikel in Echtzeit abruft und ihre Formulierungen erkennbar wiedergibt, kann das die Rechte von Presseverlagen verletzen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Generalanwalt Maciej Szpunar legte am 3. November 2026 seine Schlussanträge in der Rechtssache C-250/25 (Like Company gegen Google) vor.
- Geben Chatbot-Antworten die Ausdrucksform von Presseartikeln systematisch erkennbar wieder, wird das Recht der Verlage in der Regel verletzt; reine Fakten sind nicht geschützt.
- Die Schlussanträge binden den EuGH nicht; das Urteil wird später verkündet.
Worum es geht
Der ungarische Verlag Like Company hat Google verklagt. Der Vorwurf: Der Chatbot Gemini habe zwischen Juni 2023 und Mai 2024 Artikel des Verlags vervielfältigt und Nutzern zugänglich gemacht. Ein Gericht in Budapest hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu vier Fragen vorgelegt. Es ist laut Gerichtshof das erste Verfahren zu generativer KI, das dort gelandet ist.
Was der Generalanwalt vorschlägt
- Fakten sind frei: Das Recht der Presseverlage schützt nicht die Nachricht selbst, sondern nur die konkrete Ausdrucksform eines Artikels.
- Zwei Prüfpunkte: Hat der Chatbot den Artikel unrechtmäßig abgerufen, etwa durch Umgehen einer Bezahlschranke? Und übernimmt die Antwort die Formulierungen so erkennbar, dass niemand mehr den Originalartikel lesen muss?
- Haftung: Der Anbieter haftet, wenn solche Übernahmen Teil seines Geschäftsmodells sind oder er nicht wirksam dagegen vorgeht.
- Training: Die Fragen zum KI-Training hält Szpunar in diesem Fall für unzulässig, weil es keine Belege für die Nutzung der Artikel gibt. Er merkt aber an, dass Training im Rahmen der Text-und-Data-Mining-Ausnahme grundsätzlich zulässig sei.
Wie verbindlich ist das?
Schlussanträge binden den Gerichtshof nicht, er folgt ihnen aber oft. Das Urteil kommt später; laut heise wurde zuvor kaum vor 2027 damit gerechnet. Den konkreten Fall entscheidet am Ende das ungarische Gericht nach den Vorgaben aus Luxemburg. Für Verlage, KI-Anbieter und alle, die KI-Antworten veröffentlichen, ist das Gutachten trotzdem ein wichtiges Signal.
Was das für dich bedeutet
- Nachrichten-Fakten bleiben frei – geschützt ist die Formulierung eines Artikels.
- KI-Anbieter könnten künftig haften, wenn ihre Antworten Presseartikel systematisch erkennbar wiedergeben.
- Noch ist nichts entschieden: Das Urteil des EuGH folgt später.
So nutzt du das
Prüf, ob in deinem Team KI-Antworten wörtlich in Texte für Kunden oder die Website wandern. Leg eine einfache Regel fest: KI für Recherche ja, Text in eigenen Worten, Quelle verlinken.

Luigis Einordnung
Ich finde die Linie des Generalanwalts vernünftig: Fakten gehören niemandem, die Arbeit am Text schon. Für Unternehmen ist die Meldung deshalb nicht nur ein Thema zwischen Google und Verlagen. Wer KI-Antworten ungeprüft in Newsletter, Blogartikel oder Präsentationen kopiert, übernimmt im Zweifel fremde Formulierungen, ohne es zu merken.
Mein Rat: Nutze KI für Recherche und Struktur, aber schreib den Text in deinen eigenen Worten und verlinke die Originalquelle. So machen wir es auch hier bei den KI-News. Das ist nicht nur rechtlich sauberer, es schafft auch mehr Vertrauen bei deinen Lesern.
Häufige Fragen
Ist KI-Training mit Presseartikeln jetzt verboten?
Nein. Der Generalanwalt hält die Fragen zum Training in diesem Fall für unzulässig und merkt an, dass Training im Rahmen der Text-und-Data-Mining-Ausnahme grundsätzlich zulässig sei.
Wann entscheidet der EuGH?
Ein Termin steht nicht fest. Die Richter beraten jetzt; das Urteil wird später verkündet.
Quelle
Weitere Quellen
- heise online – Bericht mit Reaktion von Google
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Verantwortlich: Luigi Lugmayr.


