Ratgeber Influencer Marketing
Influencer-Vertrag: die Checkliste für Unternehmen.
Kurz beantwortet
Ein Influencer-Vertrag regelt mindestens Leistungen und Termine, Vergütung, Freigabe, Kennzeichnung, Nutzungsrechte (wo, wie lange, ob für Anzeigen), Exklusivität, Reporting und Kündigung. Besonders oft unterschätzt werden die Nutzungsrechte: Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen Sie Creator-Inhalte nicht einfach in eigenen Anzeigen nutzen.
Checkliste: Was in den Vertrag gehört
- Leistungen: Anzahl, Format, Plattform, Länge, Veröffentlichungstermine, Mindest-Standzeit.
- Vergütung: Betrag, Fälligkeit, Produkte, Umsatzsteuer.
- Freigabe: Entwurf vorab, Zahl der Korrekturschleifen, Fristen.
- Kennzeichnung: verbindliche Vorgabe „Werbung“/„Anzeige“, Plattform-Kennzeichnung.
- Nutzungsrechte: welche Inhalte, welche Kanäle (organisch, Anzeigen, Website, Print), Dauer, Gebiet.
- Exklusivität: Sperrfrist für Wettbewerber, Branche, Dauer.
- Reporting: welche Statistiken, wann, in welcher Form.
- Verhalten und Kündigung: Ausstiegsrecht bei Imageschäden, Rückzahlung bei Nichtleistung.
Nutzungsrechte: der teuerste Fehler
Nach dem Urheberrechtsgesetz werden Nutzungsrechte nur in dem Umfang eingeräumt, den der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Ist also nur ein Instagram-Beitrag vereinbart, dürfen Sie das Video nicht ohne Weiteres als Anzeige schalten. Legen Sie deshalb vorab fest, ob Sie Inhalte als Anzeige nutzen wollen (Whitelisting oder Spark Ads), für welche Dauer und in welchen Ländern – und planen Sie dafür Budget ein.
Kein Rechtsrat
Diese Checkliste ersetzt keinen Vertrag und keine Rechtsberatung. Viele Plattformen arbeiten mit eigenen Standardverträgen; prüfen Sie diese auf die Punkte oben, insbesondere auf Nutzungsrechte und Kennzeichnung.
